Blog

Pyramide von Sesostris II wiedereröffnet

Im Beisein einiger hochrangiger Beamter des Antikenministeriums, gab Minister El-Enany diese Woche die Pyramide von Sesostris II. in Al-Lahun wieder für Besucher frei. Im Zuge der vorausgegangenen Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten hatte man im Eingangsbereich eine Holztreppe errichtet, einige heruntergefallene Steine in den Korridoren und der Halle wieder an ihre Plätze gesetzt, zerfallene Bodenplatten ersetzt und ein neues Lichtsystem angebracht.

Die Lahun-Pyramide besteht aus einem Kalksteinskelett, das mit Lehmziegeln gefüllt worden war. Darauf hatten die antiken Erbauer dann eine Außenhaut aus ebenfalls Kalkstein gelegt, die der Pyramide ein ebenmäßiges Aussehen gab. Aber wie bei vielen anderen Pyramiden auch, hatten spätere Generationen diese „wertvolle“ Außenschicht abgetragen und anders wiederverwendet. Da hier, anders als z.B. bei den Gizeh-Pyramiden, aber keine Felsquader sondern nur Lehmziegel den Korpus der Pyramide bildeten, hat diese Pyramide besonders unter den Witterungseinflüssen gelitten und ist heute eher als Hügel, denn als Pyramide zu erkennen.

Fotos: Antikenministerium Ägypten

Nach der Pyramideneröffnung schaute sich der Minister die Ausgrabungsarbeiten an den Gräbern des Mittleren Reichs an, die südlich der Pyramide von Dr. Mostafa Waziri geleitet werden. In einem dieser Gräber, mit einem Vorhof und drei Schreinen, hatte man kürzlich einige schöne Artefakte gefunden, darunter mehrere Holzsarkophage, von denen einige sehr kunstvoll, andere nur grob geschnitzt und dekoriert sind. Weitere Funde waren Totenmasken, eine Holzstatue, eine Sammlung von Fayence-Amuletten, Tongefäße, menschliche Knochen und eine Holzkiste mit Ushebtis aus Ton.

1 Gedanke zu „Pyramide von Sesostris II wiedereröffnet“

  1. Also wenn ich Präsident von Ägypten wäre, würde ich zumindest die Gizeh Pyramiden wieder „einkleiden“. Bezüglich der Kosten wäre es nur gerecht wenn die heutigen Ägypter für den Diebstahl ihrer Vorväter aufkommen.

Schreibe einen Kommentar

* Die DSGVO-Checkbox ist ein Pflichtfeld

*

Zustimmung zur Datenspeicherung lt. DSGVO