Blog

Litt Tutanchamun an Epilepsie?

Der britische Forscher Hutan Ashrafian vom Imperial College London ist sich sicher: Tutanchamun und seine Vorfahren könnten an der so genannten Schläfenlappen-Epilepsie gelitten haben.

Mehrere Anzeichen könnten auf die sogenannte Schläfenlappen-Epilepsie hindeuten:

  1. Die Darstellung von Echnaton mit seinen weiblichen Verformungen. Schon Thutmosis IV. und Amenophis III. wären mit eindeutig weiblichen Formen dargestellt worden, bis die Darstellung unter Echnaton zu ihrem Höhepunkt gelangte. Durch die Schläfenlappen-Epilepsie werden weibliche Geschlechtshormone freigesetzt, die zu breiten Hüften und Brüsten führen können.
  2. Halluzinationen und religiöse Visionen, die Auslöser für den Aton-Kult gewesen sein könnten. Thutmosis IV. hatte eine Traumvision vor dem Sphinx. In bis zu 60% der Patienten mit Schläfenlappen-Epilepsie kann es zu psychischen Störungen kommen. Einige haben nach Krampfanfällen starke religiöse Gefühle, so Ashrafian.
  3. Epilepsie-Patienten haben eine geringere Lebenserwartung. Thutmosis IV., Echnaton, Semenchkare sind keine 40 Jahre alt geworden. Tutanchamun starb noch früher
  4. Der Oberschenkelbruch von Tutanchamun könnte ebenfalls ein Beleg für die Schläfenlappen-Epilepsie sein. Brüche an dieser Stelle seien bei Epilepsie-Patienten am häufigsten, so Ashrafian

Leider wird es sehr schwer werden, Beweise für diese Form der Krankheit zu finden, da auch mit Hilfe eines DNA-Tests diese Form von Epilepsie nicht nachgewiesen werden kann.

Ägyptologen wird diese Theorie auch nicht richtig überzeugen, wie auch Welt Online bemerkt. Das niedrige Sterbealter war für die Zeit eigentlich nicht ungewöhnlich. Ashrafian führt als Beispiel das hohe Lebensalter von Ramses II. an, der weit über 80 Jahre alt geworden ist – was eigentlich wirklich die Ausnahme zu der Zeit war. Außerdem entsprechen die Darstellungen der Könige in der Regel nicht ihrem wirklichen Erscheinungsbild, sondern dienten lediglich Propagandazwecken.

Schreibe einen Kommentar

* Die DSGVO-Checkbox ist ein Pflichtfeld

*

Zustimmung zur Datenspeicherung lt. DSGVO